Koranglossar · Entwurf

ذنب

zugeteilter Anteil

Ein zugeteilter Anteil eines bevorstehenden Ergebnisses, der mit dem Anteil vergleichbar ist, der früheren Gegenparteien zugewiesen wurde.

Lexikalischer Geltungsbereich

Geltungsbereich: semantische Einheit · Vorkommen: 2

Wurzeln: ذنب

Lemmata: ذنوب

Formen: ذَنُوبًا · ذَنُوبِ

Vorkommensbeispiele (angezeigt: 2 von 2)

Alle Vorkommen im Geltungsbereich werden in Koranreihenfolge angezeigt; Gesamtzahl: 2.

51:59

فَإِنَّ لِلَّذِينَ ظَلَمُوا۟ ذَنُوبًا مِّثْلَ ذَنُوبِ أَصْحَٰبِهِمْ فَلَا يَسْتَعْجِلُونِ

51:59

فَإِنَّ لِلَّذِينَ ظَلَمُوا۟ ذَنُوبًا مِّثْلَ ذَنُوبِ أَصْحَٰبِهِمْ فَلَا يَسْتَعْجِلُونِ

Wo andere Bedeutungen scheitern

Schuldvergehen

51:59

فَإِنَّ لِلَّذِينَ ظَلَمُوا۟ ذَنُوبًا مِّثْلَ ذَنُوبِ أَصْحَٰبِهِمْ فَلَا يَسْتَعْجِلُونِ

Alternative: Schuldvergehen

Forschungswiedergabe: zugeteilter Anteil

Die Substitution scheitert hier: Schuldhaftes Vergehen würde das Prädikat der ersten Einheit einem Segment aufzwingen, dessen gefrorene Form und koraninterne Konstruktion einen zugeteilten Anteil erfordern.