مَّن كَانَ يُرِيدُ ٱلْعَاجِلَةَ عَجَّلْنَا لَهُۥ فِيهَا مَا نَشَآءُ لِمَن نُّرِيدُ ثُمَّ جَعَلْنَا لَهُۥ جَهَنَّمَ يَصْلَىٰهَا مَذْمُومًا مَّدْحُورًا
Koranglossar · Entwurf
ذمم
Tätigwerden
Eine Person, die einer moralischen Tadel für einen Schuld-Anfall-Kurs ausgesetzt ist.
Lexikalischer Geltungsbereich
Geltungsbereich: kuratierte Segmentmenge · Vorkommen: 3
Wurzeln: ذمم
Lemmata: مذموم
Formen: مَذْمُومًا · مَذْمُومٌ
Vorkommensbeispiele (angezeigt: 3 von 3)
Alle Vorkommen im Geltungsbereich werden in Koranreihenfolge angezeigt; Gesamtzahl: 3.
لَّا تَجْعَلْ مَعَ ٱللَّهِ إِلَٰهًا ءَاخَرَ فَتَقْعُدَ مَذْمُومًا مَّخْذُولًا
لَّوْلَآ أَن تَدَٰرَكَهُۥ نِعْمَةٌ مِّن رَّبِّهِۦ لَنُبِذَ بِٱلْعَرَآءِ وَهُوَ مَذْمُومٌ
Warum diese Bedeutung gewählt wurde
Das Substantiv ʿمَة ist etwas, was ein Aggressor in Bezug auf Gläubige betrachten sollte, also fungiert es als verbindlicher Schutzanspruch. Das passive Partizip مَ farmingْمُوم nennt den resultierenden Zustand der Zensur. Verpflichtung und Schuld sind somit die zukünftigen und realisierten Seiten der moralischen Rechenschaftspflicht.