Koranglossar · Entwurf

رِهَٰنٌ مَّقْبُوضَةٌ

gehaltene Sicherheiten

Besitztümer als Sicherheit für eine ausstehende Verpflichtung gehalten.

Lexikalischer Geltungsbereich

Geltungsbereich: kuratierte Segmentmenge · Vorkommen: 1

Wurzeln: رهن

Lemmata: رهان

Formen: رِهَٰنٌ

Vorkommensbeispiele (angezeigt: 1 von 1)

Alle Vorkommen im Geltungsbereich werden in Koranreihenfolge angezeigt; Gesamtzahl: 1.

2:283

وَإِن كُنتُمْ عَلَىٰ سَفَرٍ وَلَمْ تَجِدُوا۟ كَاتِبًا فَرِهَٰنٌ مَّقْبُوضَةٌ فَإِنْ أَمِنَ بَعْضُكُم بَعْضًا فَلْيُؤَدِّ ٱلَّذِى ٱؤْتُمِنَ أَمَٰنَتَهُۥ وَلْيَتَّقِ ٱللَّهَ رَبَّهُۥ وَلَا تَكْتُمُوا۟ ٱلشَّهَٰدَةَ وَمَن يَكْتُمْهَا فَإِنَّهُۥٓ ءَاثِمٌ قَلْبُهُۥ وَٱللَّهُ بِمَا تَعْمَلُونَ عَلِيمٌ

Warum diese Bedeutung gewählt wurde

Die Koran-interne Überprüfung umfasste alle drei Ereignisse. Das Plural-Substantiv in 2:283 bezeichnet Besitztümer, die physisch genommen und in einer Schuldenstellung gehalten wurden. Die männlichen und weiblichen Prädikate in 52:21 und 74:38 wenden die gleiche Haltebeziehung auf eine Person oder Seele an, in Verbindung mit dem, was jeder verdient hat. Die Objekte und Gründe unterscheiden sich, aber alle drei Konstruktionen binden eine gehaltene Partei an einen Anspruch. Das ausgerichtete Lesefeld liefert keine Variante, die eine separate Regel erfordert. Es wurde keine geschützte Bedeutung bearbeitet und keine genaue lexikalische Kollision gefunden.