Koranglossar · Entwurf

نفي المحاربين من الأرض

Landflucht

Die Täter werden als öffentliche weltliche Strafe aus dem Land entfernt.

Lexikalischer Geltungsbereich

Geltungsbereich: kuratierte Segmentmenge · Vorkommen: 1

Wurzeln: نفي

Lemmata: ينف

Formen: يُنفَ

Vorkommensbeispiele (angezeigt: 1 von 1)

Alle Vorkommen im Geltungsbereich werden in Koranreihenfolge angezeigt; Gesamtzahl: 1.

5:33

إِنَّمَا جَزَٰٓؤُا۟ ٱلَّذِينَ يُحَارِبُونَ ٱللَّهَ وَرَسُولَهُۥ وَيَسْعَوْنَ فِى ٱلْأَرْضِ فَسَادًا أَن يُقَتَّلُوٓا۟ أَوْ يُصَلَّبُوٓا۟ أَوْ تُقَطَّعَ أَيْدِيهِمْ وَأَرْجُلُهُم مِّنْ خِلَٰفٍ أَوْ يُنفَوْا۟ مِنَ ٱلْأَرْضِ ذَٰلِكَ لَهُمْ خِزْىٌ فِى ٱلدُّنْيَا وَلَهُمْ فِى ٱلْـَٔاخِرَةِ عَذَابٌ عَظِيمٌ

Warum diese Bedeutung gewählt wurde

Es gibt keine geschützten Bedeutungen, verdichtete Vorschläge, gescheiterte Kandidaten oder ausgerichtete Zeugenvarianten in der Zielreihe. Koran 5:33 platziert passive ينفوا من الأرض unter den weltlichen Strafen für diejenigen, die Krieg führen und Korruption verbreiten. Die passive betroffene Gruppe und das explizite Quellengebiet stellen die Vertreibung aus dem Land her.