وَلِتَصْغَىٰٓ إِلَيْهِ أَفْـِٔدَةُ ٱلَّذِينَ لَا يُؤْمِنُونَ بِٱلْـَٔاخِرَةِ وَلِيَرْضَوْهُ وَلِيَقْتَرِفُوا۟ مَا هُم مُّقْتَرِفُونَ
Koranglossar · Entwurf
اقْتِرَاف السُّوء
Verpflichtung
Vergehen zu begehen und dadurch die eigene Tat und Haftung zu machen.
Lexikalischer Geltungsbereich
Geltungsbereich: kuratierte Segmentmenge · Vorkommen: 3
Wurzeln: قرف
Lemmata: اقترف · مقترف
Formen: يَقْتَرِفُ · مُّقْتَرِفُونَ
Vorkommensbeispiele (angezeigt: 3 von 3)
Alle Vorkommen im Geltungsbereich werden in Koranreihenfolge angezeigt; Gesamtzahl: 3.
وَلِتَصْغَىٰٓ إِلَيْهِ أَفْـِٔدَةُ ٱلَّذِينَ لَا يُؤْمِنُونَ بِٱلْـَٔاخِرَةِ وَلِيَرْضَوْهُ وَلِيَقْتَرِفُوا۟ مَا هُم مُّقْتَرِفُونَ
وَذَرُوا۟ ظَٰهِرَ ٱلْإِثْمِ وَبَاطِنَهُۥٓ إِنَّ ٱلَّذِينَ يَكْسِبُونَ ٱلْإِثْمَ سَيُجْزَوْنَ بِمَا كَانُوا۟ يَقْتَرِفُونَ
Warum diese Bedeutung gewählt wurde
Alle fünf Ereignisse wurden überprüft. Formular VIII deckt das Begehen von Fehlverhalten, den Erwerb von Reichtum und das Erwerben einer guten Tat ab; das Objekt bestimmt die bewertende Wiedergabe, während der Selbsterwerb konstant bleibt.